Wenn du dich nur ein bischen mit der aktuellen Tagespolitik auskennen würdest wüßtest du daß es ab August reicht eine angebliche KiPo Seite aufgerufen zu haben damit Polizei im Haus ist.
1. ISPs sollen die STOP-Seiten betreiben und Daten wie IP-Adressen aufzeichnen. Diese dürfen nicht direkt zum Zweck der Strafverfolgung herausgegeben werden, die Polizei kann sie aber in Verdachtsfällen abfragen
Ich glaube, die Polizei hat auch noch was anderes zu tun, als jedem, der eine Seite auf der Sperrliste aufruft (deren Inhalt ja zudem noch streng geheim ist), gleich einen Hausbesuch abzustatten.
Wenn du wüßtest daß 80 % der Seiten auf den bisher existierenden Listen auch in D nichts illegales zeigen und daß die Sperren jetzt auf Haß Seiten das wohl beliebig auf alles angewendet werden kann ausgeweitet werden, würdest du nicht solche Begründungen abgeben, denn du würdest das Risiko nicht mehr als unwarscheinlich einstufen.
Das klingt ja geradezu so, als wäre dir der Inhalt der Sperrliste bekannt? In deiner Ausssage hat sich überdies noch ein kleiner Fehler eingeschlichen: Es wird nämlich
gefordert, den Zugriff auf "Haßseiten" (dämliche Wortschöpfung übrigens) zu unterbinden. Es kann gut sein, daß das noch kommen wird, aber Stand heute ist es
nicht umgesetzt.
Davon abgesehen habe ich den Eindruck, daß hier zwei Dinge vermischt werden: Es gibt einerseits Links auf Seiten mit kinderpornographischen Inhalten, und es gibt Seiten, deren Inhalt mit KiPo überhaupt nichts zu tun, aber deren alleinige Existenz zu völlig idiotischen Sperrforderungen führt - oder um das Kind mal beim Namen zu nennen: Zensur von mißliebigen Inhalten.
Es steht aber kein Wort davon geschrieben, daß derartige Seiten auf die Sperrliste mit dem bekannten STOP-Schild wandern sollen. Hier gilt es etwas genauer zu differenzieren und nicht alles in einen Topf zu werfen.
Wenn du wüßtest daß Polizei die etwas aus dem Netz nehmen oder jemanden etwas anhängen will auch mal andere Wege geht wäre dir klar daß gerade die DNS-Sperren Sache ein Freibrief für Hausdurchsuchungen ist um dann Andere "Zufallsfunde" zu machen. Vielleicht fragst du einfach mal genauer nach bevor du alles was du persönlich nicht benötigst als Straftatenfunktion bezeichnest.
Hast du konkrete Beispiele für deine Behauptungen? Nichts für ungut, aber erzählen kann man im Netz viel, wenn der Tag lang ist. Ohne konkrete Beispiele halte ich das eher für Vermutungen ohne handfeste Beweise.